Zuzahlung zur häuslichen Krankenpflege
- 10% der Kosten
- sowie 10 Euro je Verordnung
sie ist auf die ersten 28 Tage der Inanspruchnahme häuslicher Krankenpflege begrenzt.
Zuzahlung zur Haushaltshilfe
- 10% der kalendertäglichen Kostenpro Tag mindestens 5 € + höchstens 10 €
- Kosten die Leistungen der Haushaltshilfe pro Tag weniger als 5 Euro, zahlt der Patient deren vollen Preis
Weitere Informationen zu den Zuzahlungen finden Sie unter:
Quelle: www.zuzahlung.de
Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung
reichen Sie folgende Unterlagen bei der Geschäftsstelle Ihrer Krankenkasse persönlich oder per Post ein:
- Kopie des letzten Rentenbescheides bzw. Verdienstbescheinigung.Bei Verheirateten muss auch der Bescheid vom Ehepartner eingereicht werden.
- Originalquittungen (Kopie für die eigenen Unterlagen)
- Medikamentenzuzahlung bei verschreibungspflichtigen Medikamenten (Apotheke)
- Zuzahlung zu Heil- und Hilfsmittel (Massage, Krankengymnastik, Pflegebett usw.
- Praxisgebühr (Arzt und Zahnarzt)
- Verordnungsgebühr
- Zuzahlung bei Krankenhausaufenthalten
- Zuzahlung zur häuslichen Krankenpflege